1. Anwendung und Geltung
1.1. Wir versuchen, mit wenig Kleingedrucktem auszukommen. Aber ein bisschen muss sein.
1.2. Wir beliefern unsere Kunden auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende AGB unserer Kunden gelten nur, wenn wir diesen ausdrücklich zugestimmt haben.
1.3. Mit unserem Angebot richten wir uns an Kaufleute, gewerbliche und institutionelle Großabnehmer.
2. Preis und Zahlungsmodalitäten
Diese handeln wir am liebsten individuell aus, ansonsten erfahren Sie Ihre individuellen Preise gerne auf Anfrage. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere allgemeinen Zahlungsbedingungen. Danach beträgt die Zahlungsfrist 14 Tage nach Erhalt der Ware.
3. Modalitäten der Lieferung/ Vertragserfüllung durch uns
3.1. Wir unterscheiden bei unseren Angeboten zwischen Abholung, Versendung und Lieferung der Ware an einen Ort, der von unseren Kunden bestimmt wird.
3.2. Haben wir an eine vom Kunden benannte Adresse zu liefern, so ist – soweit nichts anderes vereinbart ist – unsere Pflicht mit dem Abladen der Ware vom LKW beendet. Der Kunde hat die Ware am Abladeort entgegenzunehmen.
3.3. Wir sind stets bemüht, die von uns angegebenen Lieferfristen einzuhalten. Lieferfristen sind aber nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich und individuell vereinbart sind.
3.4. Für die von uns gelieferten Waren müssen wir aus aller Welt einkaufen. Wir können deswegen keine Gewähr dafür übernehmen, dass wir unsere Verträge erfüllen können, wenn wir selbst aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht beliefert werden. In diesem Fall sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wenn das Hindernis nur vorübergehend ist, sind wir berechtigt, eine entsprechende Verlängerung unserer Lieferzeit zu verlangen.
3.5. Ziff. 3.4. gilt entsprechend, wenn wir aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht in dem Umfang beliefert werden, wie wir das mit unseren Vertragspartnern vereinbart haben. Wir sind dann auch unseren Kunden gegenüber zu Teillieferungen berechtigt, soweit unseren Kunden die Abnahme von Teilmengen nicht unzumutbar ist.
4. Haftung für Sachmängel
4.1. Wir achten auf die Qualität unserer Produkte und dafür übernehmen wir auch die Garantie (vgl. unsere Garantiebedingungen.)
4.2. Soweit wir im Rahmen der normalen Gewährleistung, d.h. außerhalb einer Garantie-Haftung für Mängel einzustehen haben, ist unsere Haftung darauf beschränkt, dass wir für mangelhafte Waren Ersatz leisten. Die Haftung für weitergehende Schäden, insbesondere Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.
4.3. Ziff. 4.2. gilt nicht, soweit uns in Bezug auf den Mangelschaden Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Ziff. 4.2. gilt auch nicht für den Fall, dass wir arglistig einen Mangel verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des gelieferten Gegenstandes abgegeben haben. Sie gilt auch nicht, soweit Ersatz von Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstehen, geltend gemacht werden und die Schäden auf einer zumindest fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
4.4. Ansprüche gegen uns auf Haftung für Mängel verjähren innerhalb eines Jahres ab Gefahrübergang.
5. Sicherungsrechte
5.1. Unsere Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum (Vorbehaltsware).
5.2. Unsere Kunden dürfen die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsgang veräußern, vermischen und verarbeiten, solange sie nicht in Zahlungsverzug sind. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bedarf unserer Zustimmung. Der Lieferant kann diese Ermächtigung jederzeit widerrufen. Eine Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt unser Kunde stets für uns vor, ohne dass uns dadurch Verpflichtungen entstehen. Bei der Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung von Vorbehaltswaren mit anderen, nicht uns gehörenden Waren, steht uns ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes (inkl. Umsatzsteuer) der gelieferten Vorbehaltsware zum Wert der anderen Ware entsprechend der §§ 947ff. BGB zu.
5.3. Entgeltforderungen unseres Kunden gegen seine Abnehmer aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware sowie seine Forderungen bezüglich der Vorbehaltsware, die aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen seine Abnehmer oder Dritte entstehen (insbesondere Forderungen aus unerlaubter Handlung und Ansprüche auf Versicherungsleistungen) und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent tritt unser Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Wird die Vorbehaltsware von unserem Kunden zusammen mit anderen nicht in unserem Eigentum des stehenden Waren ohne oder nach Verarbeitung veräußert, gilt die Forderung aus der Weiterveräußerung nur in der Höhe des Wertes der Vorbehaltsware als abgetreten.
6. Allgemeines
6.1. Im Übrigen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts.
6.2. Wenn es zu Problemen kommt, wollen wir (das sind unser Kunde und wir) diese außergerichtlich klären und verpflichten uns, bevor wir ein Gericht anrufen, vor einer staatlich anerkannten Gütestelle oder einem Mediator eine Einigung zu ersuchen.
6.3. Sollte sich ein Streit nicht vermeiden lassen, gilt Gerichtsstand Hamburg als festgelegt.
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