Mietkauf
- Ist ein Ratenkauf, ähnlich wie ein Darlehen und wird sofort buchhalterisch beim Käufer aktiviert und abgeschrieben = Anlagevermögen des Mietkäufers
- Käufer zahlt während des Vertrages eine Miete (Tilgung, Zins)
- Der Mietkäufer trägt das Kauf-und Ausfallrisiko
- Erhöht das Anlagevermögen und erhöht dadurch die Bilanzsumme – Eigenkapitalquote wird niedriger
- Eigentümer im Rechtssinn ist der Mietkäufer – belastet mit Eigentumsvorbehalt zu Gunsten Mietverkäufer (nicht Lieferant)
- Eigentümer wirtschaftlich ist der Mietkäufer
- MwSt. ist auf die Summe aller Zahlungen (Anzahlung, Raten, Schlussrate) bei Vertragsbeginn fällig und als Vorsteuer abzugsfähig
- Bei vereinbarter Blockrate oder erhöhter Schlussrate ist Verlängerung möglich
- Am Ende der Vertragsdauer automatischer Übergang des (durch Eigentumsvorbehalt) belasteten Eigentums in uneingeschränktes Eigentum
- Die vertragliche Dauer ist frei wählbar
- Käufer ist für alle erforderlichen Maßnahmen (Bsp. Beleuchtung: Reparaturen, Installationen usw.) selbst verantwortlich
- Keine zusätzlichen Energiedienstleistungen
- Keine energetischen Erfolgsversprechen